Kaufpreisaufteilung bei einer

als Ferienwohnung genutzten ETW

Schafft ein Steuerpflichtiger eine zur Vermietung als Ferienwohnung bestimmte Eigentumswohnung an, stellt sich die Frage nach der Höhe der AfA-Bemessungsgrundlage. Dies erfordert eine Aufteilung des Kaufpreises auf Grund und Boden und Gebäude. In diesem Zusammenhang kommt der Wahl der Wertermittlungsmethode entscheidende Bedeutung zu. Für den Steuerpflichtigen ist i. d. R. das Ertragswertverfahren günstiger. Das FG Hamburg (30.9.20, 3 K 233/18; Rev. BFH: IX R 12/21) hält dagegen ‒ wie auch die Finanzverwaltung ‒ eine Anwendung des Sachwertverfahrens für geboten.

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RAXISTIPP | Der BFH hat die Revision zugelassen und kann die praxisrelevante Frage der richtigen Wertermittlungsmethode nun höchstrichterlich klären. Der BFH hat bekanntlich erst kürzlich der Anwendung der „Arbeitshilfe der Finanzverwaltung zur Kaufpreisaufteilung“ eine Absage erteilt. Diese gewährleiste die von der Rechtsprechung geforderte Aufteilung nach den realen Verkehrswerten im Hinblick auf die Verengung der zur Verfügung stehenden Bewertungsverfahren auf das (vereinfachte) Sachwertverfahren und die Nichtberücksichtigung eines sog. Orts- oder Regionalisierungsfaktors bei der Ermittlung des Gebäudewerts nicht (BFH 21.7.20, IX R 26/19, BFH/NV 21, 252). Das macht Hoffnung, dass der BFH möglicherweise auch im Streitfall das Ertragswertverfahren für anwendbar hält.

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AUSGABE 08 / 2021 | SEITE 279 | ID 47494058

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