Transparenzregister

Regierung plant Entlastungen für Vereine

Der Finanzausschuss hat den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetzes beschlossen. Das Gesetz ist Teil der europäischen und nationalen Strategie zur Verbesserung der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Ziel ist, eine größere Transparenz über deutsche Gesellschaften und ihre wirtschaftlich Berechtigten zu schaffen. Erfreulich ist, dass das Gesetz auch Vereine in punkto Transparenzregister entlastet.

Hintergrund | Anlass für das Gesetz ist die nach der EU-Geldwäscherichtlinie vorgesehene Vernetzung der Transparenzregister der EU-Mitgliedstaaten. Das bisherige deutsche System des Auffangregisters wird künftig auf ein Transparenz-Vollregister umgestellt. Alle Gesellschaften sind demnach verpflichtet, ihren wirtschaftlich Berechtigten nicht nur zu ermitteln, sondern dem Transparenzregister zur Eintragung mitzuteilen.

PRAXISTIPP | Vereine werden durch das neue Gesetz in zweifacher Hinsicht entlastet; nämlich indem

  • sie automatisch ins Transparenzregister eingetragen werden und
  • automatisch von der Gebührenbefreiung profitieren (Seite 95 BT-Drs). Bisher müssen Vereine die Gebührenbefreiung aktiv beantragen.

Weiterführende hinweise

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Quelle: IWW Institut, Link

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