Dienstwagen

während des Sommerurlaubs

Ist der Dienstwagen bei Ihnen auch eine teure Steuerfalle?

Den Dienstwagen privat nutzen zu können – das ist für viele Mitarbeiter oder Vorgesetzte ein wichtiger Anreiz, den sie nicht missen möchten.

Blöd nur: Das Finanzamt langt kräftig zu und will für den „geldwerten Vorteil“ Steuern und Sozialabgaben! Schnell werden die Privatfahrten daher zu einem teuren Spaß für den Arbeitgeber.

So kostet der Dienstwagen während des Sommerurlaubs keinen Cent Steuern und Abgaben…

Wer seinen Dienstwagen auch privat nutzen darf, muss hierfür Steuern zahlen. Der Grund: Aus Sicht des Fiskus stellt die Überlassung eines Firmenwagens auch zur privaten Nutzung eine „Bereicherung“ des Begünstigten dar – und führt damit zum Zufluss von Arbeitslohn.

Doch es gibt sie tatsächlich: die Null-Steuer-Kniffe – mit denen alle, die ihr Firmenfahrzeug auch privat nutzen dürfen, viel Geld sparen können.

Beispiel gefällig?

Die Urlaubszeit rückt näher. Und weil sich die Corona-Zahlen so positiv entwickelt haben, heißt das auch: Viele Beschäftigte können in den Urlaub fahren. Möglicherweise wird in dieser Zeit der Dienstwagen gar nicht benötigt.

Wunderbar. Denn damit lässt sich trefflich Geld sparen! Doch der Reihe nach:

Grundsätzlich gilt für diejenigen Dienstwagenfahrerinnen und -fahrer, die kein Fahrtenbuch führen, dass sie

  • 1 % des Bruttolistenpreises monatlich versteuern, wenn es sich um einen Benziner oder um ein Dieselfahrzeug handelt;
  • 0,25 % des Bruttolistenpreises monatlich versteuern, wenn sie ein E-Auto nutzen, das in der Anschaffung nicht mehr als 60.000 Euro (Bruttolistenpreis) kostet;
  • 0,5 % des Bruttolistenpreises monatlich versteuern, wenn sie einen Plug-in-Hybrid, ein Brennstoffzellenfahrzeug oder ein E-Auto mit einem höheren Anschaffungspreis als 60.000 Euro auch für Privatfahrten nutzen können.

Hinzu kommt die Besteuerung für die Fahrt zur Arbeit

  • Wer einen elektrischen Firmenwagen oder ein Hybrid-Fahrzeug an mehr als 47 Tagen im Jahr auch für den Arbeitsweg nutzt, muss monatlich zusätzlich 0,0075 % des Listenpreises pro Kilometer der einfachen Fahrtstrecke versteuern.
  • Wer einen Dienstwagen mit Verbrennungsmotor nutzt, versteuert 0,03 % des Bruttolistenpreises pro Kilometer der einfachen Fahrstrecke.

Alles in allem kommen pro Monat ordentliche Kosten zusammen, die bei Dienstwagenfahrern zu versteuern und mit Abgaben zu belegen sind.

Abgaben, die Sie auf Null bringen können.

So funktioniert es:

Angenommen, Ihre Kollegin Sandra Peters darf ihren Dienstwagen auch privat nutzen. Nun steht der Urlaub an. Und Sandra Peters nutzt einen ganz legalen Trick, um maximal Steuern zu sparen:

Sandra legt ihren Urlaub so, dass sie den Dienstwagen für einen ganzen Monat (also für 4 Wochen am Stück) stilllegen kann. Sie gibt Wagen und Schlüssel bei Ihnen ab und macht sich froh gelaunt auf in den Urlaub!

Folge: Sandra Peters braucht für einen ganzen Monat keine Steuern und Abgaben zu zahlen.

Und das Beste: Es funktioniert wirklich und ist absolut betriebsprüfungssicher. Zuletzt hat das Finanzgericht Düsseldorf das noch einmal ausdrücklich bestätigt (Urteil vom 14.1.2017, Az. 10 K 1932/16 E).

Wichtig:

  • Legen Sie unbedingt eine Kopie der Urlaubsbescheinigung – oder im Fall von Krankheit eine Kopie der AU-Bescheinigung oder ähnlich relevante Bescheinigungen – zu den Unterlagen.
  • Lassen Sie sich den Schlüssel aushändigen. Im Idealfall wird das Auto auf dem Betriebsgelände abgestellt. Fertig.

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Quelle: VNR AG

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