Reisekostenabrechnung

die häufigsten Fehler

Es ist kein Geheimnis, dass die Abrechnungen bezüglich Reisekosten von den Prüfungsdiensten besonders sorgfältig begutachtet werden.
Meiner Erfahrung nach passieren bei den nachfolgenden 5 Angaben die häufigsten Fehler bei der Reisekostenabrechnung:

Nur wenn alle Angaben vollständig sind, erstatten Sie die geltend gemachten Kosten Ihren Mitarbeitern steuerfrei. Schludern Sie hier, droht Steuerpflicht!

1

. Angabe: Name und Anschrift der Reisenden

Der Name und die Anschrift des jeweiligen Mitarbeiters gehören immer auf den Abrechnungsbeleg. Nur so ist es möglich, die steuerfreie Erstattung richtig zuzuordnen.

2. Angabe: Zeitpunkt und Zweck der Auswärtstätigkeit

Am besten ist es, wenn Sie die Aufwendungen einzeln und nicht für mehrere Auswärtstätigkeiten zusammengefasst abrechnen.

3. Angabe: Welche Fahrzeuge hat Ihr Mitarbeiter genutzt?

Die Höhe der Beträge können sich je nach Verkehrsmittel unterscheiden. Während bei privaten Pkws 0,30 € für jeden gefahrenen Kilometer steuerfrei erstattet werden, benötigen Sie für alle anderen Fahrtkosten die Originalbelege.

4. Angabe: Die Pauschbeträge für Verpflegung im Jahr 2023

Die Kosten für die Verpflegung des Mitarbeiters dürfen Sie weiterhin nur pauschal erstatten. Einzelnachweise der tatsächlichen Aufwendungen sind nicht zulässig.

5. Angabe: Kosten der Unterkunft

Sie dürfen Ihrem Mitarbeiter nur die reinen Aufwendungen für die Unterkunft steuerfrei erstatten. Daher ist es wichtig, dass Ihr Mitarbeiter vom Hotel eine Rechnung erhält, in der die Kosten für die
a) reine Übernachtung und die
b) Verpflegung ausgewiesen sind.

Vorsicht: Einer der häufigsten Fehler ist schlicht der, dass Ihr Unternehmen nicht korrekt als Leistungsempfänger genannt ist. Schnell kann es passieren, dass im Rahmen eines Essens mit einem Kunden nicht der Name des Unternehmens, sondern der des jeweiligen Mitarbeiters hinterlegt ist. In der Hektik wird die Hotel- und Bewirtungsrechnung schnell bezahlt, ohne diese zuvor sorgfältig zu prüfen.

Mein Tipp: Lassen Sie Ihre Mitarbeiter in Vorleistung gehen

Übernachtet ein Mitarbeiter in einem Hotel oder lädt einen Geschäftspartner zum Essen ein, geht er zunächst in Vorleistung. Im Nachgang kann er seine Aufwendungen über die Reisekostenabrechnung geltend machen. Wenn es dann zu einer Bemängelung kommt, geht diese zulasten ihres Mitarbeiters. Somit liegt die korrekte Ausstellung der Rechnung in seiner Verantwortung.

Sie sehen: Wenn Sie es geschickt anstellen, können Sie bei den Reisekosten ganz einfach Fehler vermeiden und eine Menge Steuern sparen – finanzamtssicher.

Sie  überlegen Ihr Vermögen selbstbestimmt zu verwalten oder benötigen Hilfe für den Schutz Ihres Vermögens?

Mit uns wird Ihre Vermögensstrategie denkbar einfach. Wir helfen Ihnen bei der Optimierung.

Wir stellen verschiedene Aspekte, Strategien und Möglichkeiten als Alternative zum gesetzlichen Erbgang und Testament vor.

Im Kern geht es darum, Ihr Vermögen zu erhalten, zu schützen und zu steuern. Generationenübergreifend.

Als Experten für die Rechtsformen und Möglichkeiten von Vereinen, Stiftungen und Genossenschaften setzen wir Ihre Ideen in langfristig funktionierende Konzepte und Strategien um.

Seit 2001 betreuen wir bundesweit unsere Kunden. Wir erstellen Strategien & Konzepte für selbstbestimmtes Unternehmertum und strategische Perspektivwechsel.

VORGESPRÄCH

Sie wollen Klarheit und endlich eine Strategie?

Buchen Sie Ihren 45-minütigen Video Call mit uns

NEWSLETTER

Impulse für Enthusiasten, Unternehmer und Unternehmen!

Holen Sie sich den
SAWIMA Newsletter

Quelle: VNR AG

#Genossenschaftswesen #Genossenschaftsberater #Genossenschaftgründen
#Vereinswesen #Vereinsberater #Vereingründen
#Stiftungswesen #Stiftungsberater #Stiftunggründen
#StrategienfürVermögensschutz #Nachfolgeoptimieren #Erbschaftoptimieren #VererbenohneTestament
#Unternehmensberatung #Unternehmerberatung #Mittelstandsberatung
#NachfolgeStrategien #selbstbestimmteNachfolge #selbstbestimmteVermögensweitergabe
#Vermögensschutz #Generationenberater #Nachfolge